Kategorie: Cybercrime Blog
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Rechtliche Implikationen aus der Log4J / Log4Shell Lücke
Die Sicherheitslücke in Log4J hat die IT-Welt durcheinander gerüttelt und führt derzeit zu massenhaften Angriffen – doch was ist juristisch zu tun, muss man schon eine Meldung veranlassen, nur weil man von der Lücke allgemein Betroffen war?
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Markenrecht und IT-Strafrecht: Strafbare Kennzeichenverletzung durch Parallelimport und Rebundling
Vorsicht ist geboten bei einem zu leichtfertigen Umgang mit fremder Markenware. Wer etwa im geschäftlichen Verkehr zwar originale Markenware zum Weiterverkauf erwirbt, diese aber ohne Zustimmung des Markeninhabers einführt (etwa von ausserhalb des europäischen Wirtschaftsraums nach Deutschland) macht sich strafbar. Die klassische Verteidigungspositionen an dieser Stelle hilft selten weiter; so wird typischerweise vorgebracht, dass auf Grund…
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EU-Digitalstrategie
Die EU-Digitalstrategie ist eine Idee der EU-Kommission, mit dem Ziel, „das kommende Jahrzehnt zur digitalen Dekade Europas zu machen“. Ziel sind der Ausbau der digitalen Souveränität Europas sowie Aufbau eigener Standards. Der Schwerpunkt liegt in den groben Themenbereichen Daten, Technologie und Infrastruktur.
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Bundesjustizministerium zu den weiteren Entwicklungen im IT-Sicherheitsrecht – Ausblick auf die Gesetzgebung im Cybercrime 2019
Im Nachgang zu dem „Doxing-Skandal 2018/2019“ hat das Bundesjustizministerium im Januar 2019 ein Thesenpapier veröffentlicht (unten als Download), dem weitere Maßnahmen einer eventuellen zukünftigen Gesetzgebung im Bereich IT-Sicherheit zu entnehmen sind. Dies sind in aller Kürze: IT-Sicherheit mit Updateverpflichtung: Es soll EU-weit einheitliche und rechtlich verbindliche Standards geben, die den Herstellern und Diensteanbietern klare Anforderungen…
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Ermittlungsverfahren wegen des Kaufs von gebrauchter Software oder Productkeys
Kauf von gebrauchter Software oder Productkeys – droht ein Strafverfahren?
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Amtsgericht Göttingen: SIM-Lock entfernen ist strafbar
Nach dem AG Nürtingen hat nun auch das Amtsgericht Göttingen (62 DS 106/11) festgestellt, dass das Entfernen eines SIM-Lock eine Strafbarkeit, nämlich wegen Fälschung beweiserheblicher Daten (§269 StGB) sowie Datenveränderung (§303a StGB) darstellt. Laut ersten Presseberichten ist das Thema damit aber erst der Auftakt, der Strafverteidiger hat wohl angekündigt, die nächste Instanz zu beschreiten. Das…