Rechtsanwalt für Softwarerecht Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht)
Kategorie: Softwarerecht
Blog zum Softwarerecht: Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für IT-Recht, steht im Softwarerecht im Raum Aachen und Heinsberg zur Verfügung – nicht nur mit dem Blick eines Rechtsanwalts, sondern auch mit den Augen des Programmierers: Rechtsanwalt Jens Ferner war vor seiner Zeit als Rechtsanwalt als PHP/C/mySQL-Programmierer aktiv. Daher kennt er nicht nur die juristische, sondern auch die alltägliche Seite von Entwicklern, Programmierern und (kleinen) Softwareschmieden. Vor diesem Hintergrund sind seine Arbeit aber auch seine Artikel nicht mit der vielleicht zu erwartenden Alltagsfremdheit eines Juristen geprägt. Rechtsanwalt Ferner berät Unternehmen im Softwarerecht
In der heutigen digitalen Welt sind künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen mehr als nur Schlagworte – sie sind technologische Treiber, die in vielen Branchen transformative Auswirkungen haben. Für Softwareentwickler, die an der Spitze dieser Bewegung stehen, eröffnen sich neue Möglichkeiten, aber auch komplexe Herausforderungen.
Besonders juristische Fallstricke können den Entwicklungsprozess erschweren und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die zentralen Probleme und Unwägbarkeiten, die sich bei der Programmierung von KI-Systemen aus rechtlicher Sicht ergeben.
Leitfaden zur Vermeidung von Sicherheitslücken: Sicherheitsvorfälle sind oft das Resultat komplexer Wechselwirkungen zwischen Technologie, Prozessen und menschlichen Entscheidungen.
Um dem entgegenzuwirken, ist es entscheidend, dass Softwarehersteller Sicherheit von Beginn an in ihre Entwicklungsprozesse integrieren. In diesem Beitrag werden die Best Practices und die Schritte beleuchtet, die zur sicheren Softwareentwicklung und -bereitstellung beitragen, wobei Grundlage zweiCISA-Dokumente sind.
Die Bedeutung sicherer Softwareentwicklung wächst rasant mit zunehmender digitaler Vernetzung. Sicherheitsvorfälle sind häufig auf komplexe Interaktionen zwischen Technologie, Prozessen und menschlichem Verhalten zurückzuführen. Daher ist es unerlässlich, dass Softwarehersteller von Anfang an Sicherheitsaspekte in ihre Entwicklungsprozesse einbinden. In diesem Beitrag werden zentrale Maßnahmen und Phasen der sicheren Softwareentwicklung vorgestellt, um potenzielle Schwachstellen zu minimieren und ein hohes Maß an Qualität sicherzustellen.
Die Cloud wurde über Jahre als Lösung für viele IT-Probleme vermarktet: flexible Skalierbarkeit, niedrigere Kosten und geringere Betriebskosten im Vergleich zu traditionellen, lokalen Serverstrukturen. Viele Unternehmen springen auf diesen Zug auf – doch mittlerweile zeichnet sich ein gegenteiliger Trend ab. Unternehmen migrieren Teile ihrer Workloads zurück in On-Premises- oder Private-Cloud-Lösungen. Doch warum entscheiden sich Unternehmen für diesen Schritt, und welche rechtlichen Hürden ergeben sich dabei?
Die kürzlich von der Open Source Initiative (OSI) veröffentlichte „Open Source AI Definition 1.0“ (OSAID) sorgt für klare Regeln im Bereich der „Open Source AI“. Die Definition gibt erstmals eine klare Orientierung, welche Anforderungen ein KI-System erfüllen muss, um als wirklich „offen“ zu gelten – also insbesondere transparent, modifizierbar und zugänglich für die Öffentlichkeit. Ich habe in meinem Blog zum Softwarerecht dazu ein paar Zeilen geschrieben:
Hintergrund: Die OSAID fordert in der nun vorgestellten Definition, dass eine Open Source KI sowohl in ihrer Nutzung, ihrer Funktionsweise und Modifizierbarkeit als auch in der Weitergabe offengelegt wird. Diese Offenheit setzt eine detaillierte Bereitstellung von Dateninformationen, Quellcode und Parametern voraus, sodass Fachleute die Modelle nachvollziehen und verändern können. Diese Definition ist ein wichtiger Schritt, doch bereits jetzt mehren sich auch kritische Stimmen.
Der Grund? Viele große KI-Anbieter, darunter Meta oder Elon Musks Grok, vermarkten ihre Systeme zwar als „open“, ohne jedoch allen Anforderungen an Transparenz und Zugang zu genügen. Hier spricht man von „Open-Washing“ – dem Marketing mit vermeintlicher Offenheit, während hinter den Kulissen Zugänge beschränkt bleiben. Dies erinnert an bekannte Formen des „KI-Washing“ und könnte langfristig den Wettbewerb verzerren. Ein spannender Aspekt dabei ist, wie die Definition auf urheberrechtliche Fragen wirkt: Urheberrechtlich geschützte Trainingsdaten und fehlende Klarheit über deren Nutzung sorgen schon jetzt für Konflikte, die durch die OSAID nur noch präsenter werden dürften.
Mein kurzer Beitrag zur „Open Source AI Definition 1.0“ wendet sich an alle, die sich im Bereich KI und Open Source engagieren oder sich über die neue Definition und ihre kritische Bewertung informieren wollen. Das Ganze ist am Ende von juristischer Bedeutung, denn im Kern können Verstöße im KI-Washing letztlich im Grunde auch wettbewerbsrechtlich verfolgt werden.
Deutschland, als eine der größten Volkswirtschaften in Europa, hat ein robustes rechtliches Rahmenwerk für die Entwicklung und den Vertrieb von Software. Ein Verständnis der rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Software in diesem Land ist entscheidend für Entwickler, Unternehmen und Vertriebspartner, die auf dem deutschen Markt tätig sind. Auf Grundlage jüngster Blogposts soll dieser Artikel einen Überblick über das deutsche Softwarerecht geben und dabei auf die häufigen rechtlichen Probleme eingehen, mit denen Unternehmen konfrontiert sind.
Am 5. September 2024 veröffentlichte Generalanwältin Laila Medina ihre Schlussanträge in der Rechtssache C-233/23, die den Technologieriesen Google betrifft. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die wettbewerbsrechtlichen Herausforderungen, die mit der Weigerung von Google, Drittentwicklern Zugang zu seiner Plattform Android Auto zu gewähren, verbunden sind.
Ich war natürlich auf der Gamescom 2024, dabei gehe ich tatsächlich für das Event als solches, Merchandise Produkte und das Kennenlernen neuer Spiele dorthin. Dieses Jahr empfand ich es zum ersten Mal als recht langweilig.
Das BSI warnte vor dem Einsatz von Kaspersky-Virenschutz-Software – doch welche vertraglichen Auswirkungen hat diese Warnung auf laufende Verträge? Eine Antwort liegt nun bei
Das Landgericht München I hat am 13. Dezember 2023 im Urteil (Az. 29 O 1152/23) zentrale Fragen zur mietvertraglichen Überlassung von Software, zur Definition von Mängeln bei Software, zur Auswirkung von öffentlich-rechtlichen Sanktionen auf die Nutzung von Software und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage behandelt. Das Urteil bietet eine erstmalige umfassende rechtliche Analyse und Argumentation zu diesen komplexen Themen.
Computerspiele und Recht: Die Welt der Computerspiele hat sich in den letzten Jahrzehnten rasant entwickelt und ist heute ein bedeutender Wirtschaftszweig, der Millionen von Menschen weltweit begeistert. Doch hinter den farbenfrohen Grafiken und spannenden Geschichten steckt eine komplexe rechtliche Landschaft, die Entwickler, Publisher und andere Beteiligte beachten müssen. Das Recht der Entwicklung von Computerspielen umfasst zahlreiche Rechtsgebiete, von Urheber- und Medienrecht bis hin zu Datenschutz und Jugendschutz.