Rechtsanwalt für Softwarerecht

IT-Fachanwalt Jens Ferner, ihr Rechtsanwalt für Softwarerecht

Seit über 10 Jahren im Softwarerecht tätig, von IT-Projekten über Cloud bis zu KI. Faire transparente Preise, keine Nebelkerzen, klare Jobs.

Softwarerecht verlangt viel. Einfach nur „IT-Recht“ ist zu kurz gedacht.

Ein IT-Fachanwalt, der selbst Software entwickelt hat, Handbücher zur Programmierung geschrieben und IT-Projekte begleitet hat.

Ein IT-Fachanwalt, der im Softwarerecht berät und zugleich praktische Erfahrung in der Begleitung von IT-Projekten und der Softwareentwicklung hat, bietet immense Vorteile. Solch ein Anwalt versteht nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die technischen und praktischen Herausforderungen der Softwareentwicklung. Diese doppelte Expertise ermöglicht es ihm, Verträge, Lizenzbedingungen und rechtliche Strategien präzise an den tatsächlichen Bedürfnissen und Risiken von IT-Projekten auszurichten.

Dadurch werden praxisnahe und umsetzbare Lösungen entwickelt, die sowohl rechtliche Sicherheit als auch technisches Verständnis miteinander vereinen. Diese Kombination sorgt dafür, dass potenzielle Konflikte frühzeitig erkannt und effektiv vermieden werden können, was letztlich zu einem reibungsloseren Projektverlauf führt.

Computerspiele sind ein Teilbereich des Softwarerechts.

Softwarerecht ist nicht allein klassische Software-Entwicklung: Von dem Aufbau von Cloud-Infrastruktur über DSGVO-Fragen bis zu KI werden bei uns sämtliche Themen abgedeckt.

Softwarerecht


Das Softwarerecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Aspekten rund um Software befasst. Es umfasst verschiedene Bereiche des Rechts, darunter das Urheberrecht, das Vertragsrecht, das Lizenzrecht, sowie Fragen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit.

Ferner regelt das Softwarerecht die Vertragsgestaltung bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Software. Dies umfasst die Erstellung von Verträgen für Auftragsentwicklungen, die Wartung und Pflege von Software, sowie die Haftung bei Mängeln oder Schäden, die durch die Nutzung der Software entstehen können.

Das Softwarerecht ist somit ein komplexes Feld, das technisches Verständnis erfordert und rechtliche Expertise erfordert, um die unterschiedlichen Interessen von Entwicklern, Nutzern und Unternehmen in Einklang zu bringen.

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