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Gewährleistungsrecht bei KI-Systemen: Worauf Unternehmen achten sollten

Unternehmen, die ihre Prozesse optimieren, Entscheidungen fundierter treffen oder innovative Geschäftsmodelle entwickeln wollen, setzen bekanntlich zunehmend auf KI-Systeme. Doch mit den technologischen Chancen gehen auch erhebliche rechtliche Herausforderungen einher, insbesondere im Hinblick auf das Gewährleistungsrecht. Wer ein KI-System für sein Unternehmen erwerben oder auf Plattformen wie Azure oder AWS ein eigenes neuronales Netz trainieren möchte, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig prüfen.

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Datenschutz und Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) ist überall – vor allem in Unternehmen. Angefangen von der Rechtschreibprüfung bis hin zu selbstlernenden Systemen, die gerade in großen Unternehmen die Kundenkorrespondenz vereinfachen sollen. Doch genau hier geht es los: Das Datenschutzrecht ist sofort bei KI in Unternehmen betroffen. Zwei zentrale Dokumente beleuchten diese Thematik umfassend, wenn auch natürlich nicht verbindlich: die jüngst von der Europäischen Datenschutzbehörde (EDPB) veröffentlichte Stellungnahme 28/2024 und die Orientierungshilfe „KI und Datenschutz“ der Datenschutzkonferenz (DSK). Gemeinsam liefern sie wertvolle Einblicke für Softwareentwickler und das Management von Unternehmen.

Beide Dokumente ergänzen sich in ihrer Zielsetzung. Während die EDPB tiefgehende rechtliche Analysen und abstrakte Prinzipien bietet, liefert die DSK praxisnahe Leitlinien zur konkreten Umsetzung. Gemeinsam verdeutlichen sie die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes, der technische, organisatorische und rechtliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt Softwareentwickler sollten vor allem die technischen Empfehlungen beider Dokumente beachten, etwa zur Minimierung von Identifikationsrisiken und zur Gestaltung transparenter Systeme.

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Künstliche Intelligenz und Vertragsrecht

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist eine der treibenden Kräfte der digitalen Transformation und ist in jedem größeren Unternehmen ein Thema. Doch wie so oft bei Technik geht es auch hier schnell nach dem Prinzip „erst mal machen“, vor allem weil man den Anschluss nicht verlieren möchte – da werden grundlegende Fragen zum Vertragsrecht schnell aus dem Blick verloren. Im Folgenden geht es um die wichtigsten vertraglichen Herausforderungen mit dem Versuch praxisorientierter Impulse für Softwareentwickler und das Management.

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Herausforderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen: Juristische Fallstricke für Softwareentwickler

In der heutigen digitalen Welt sind künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen mehr als nur Schlagworte – sie sind technologische Treiber, die in vielen Branchen transformative Auswirkungen haben. Für Softwareentwickler, die an der Spitze dieser Bewegung stehen, eröffnen sich neue Möglichkeiten, aber auch komplexe Herausforderungen.

Besonders juristische Fallstricke können den Entwicklungsprozess erschweren und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die zentralen Probleme und Unwägbarkeiten, die sich bei der Programmierung von KI-Systemen aus rechtlicher Sicht ergeben.

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Haftung für KI-generierte Texte

Die Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 29. Februar 2024 (Az. 6 O 151/23) ist eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit Betreiber von KI-gestützten Systemen für Fehler und Falschinformationen haften, die durch automatisierte Prozesse entstehen. Die Klägerin, ein mittelständisches Unternehmen, wehrte sich erfolgreich gegen die Verbreitung falscher Informationen über ihre angebliche Löschung wegen Vermögenslosigkeit.

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Aktuelle Hinweise zur Gestaltung „sicherer“ Software

Leitfaden zur Vermeidung von Sicherheitslücken: Sicherheitsvorfälle sind oft das Resultat komplexer Wechselwirkungen zwischen Technologie, Prozessen und menschlichen Entscheidungen.

Um dem entgegenzuwirken, ist es entscheidend, dass Softwarehersteller Sicherheit von Beginn an in ihre Entwicklungsprozesse integrieren. In diesem Beitrag werden die Best Practices und die Schritte beleuchtet, die zur sicheren Softwareentwicklung und -bereitstellung beitragen, wobei Grundlage zwei CISA-Dokumente sind.

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Sichere Softwareentwicklung: Ein Leitfaden zur Risikovermeidung und Qualitätssteigerung

Die Bedeutung sicherer Softwareentwicklung wächst rasant mit zunehmender digitaler Vernetzung. Sicherheitsvorfälle sind häufig auf komplexe Interaktionen zwischen Technologie, Prozessen und menschlichem Verhalten zurückzuführen. Daher ist es unerlässlich, dass Softwarehersteller von Anfang an Sicherheitsaspekte in ihre Entwicklungsprozesse einbinden. In diesem Beitrag werden zentrale Maßnahmen und Phasen der sicheren Softwareentwicklung vorgestellt, um potenzielle Schwachstellen zu minimieren und ein hohes Maß an Qualität sicherzustellen.

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Rückzug aus der Cloud: Kosten, Herausforderungen und rechtliche Aspekte der Re-Migration

Die Cloud wurde über Jahre als Lösung für viele IT-Probleme vermarktet: flexible Skalierbarkeit, niedrigere Kosten und geringere Betriebskosten im Vergleich zu traditionellen, lokalen Serverstrukturen. Viele Unternehmen springen auf diesen Zug auf – doch mittlerweile zeichnet sich ein gegenteiliger Trend ab. Unternehmen migrieren Teile ihrer Workloads zurück in On-Premises- oder Private-Cloud-Lösungen. Doch warum entscheiden sich Unternehmen für diesen Schritt, und welche rechtlichen Hürden ergeben sich dabei?

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Chinesische Forscher entwickeln militärischen Chatbot mit Open-Source-KI

In einem aufsehenerregenden Schritt haben chinesische Forscher kürzlich ein KI-System namens „ChatBIT“ auf Basis von Metas Llama 2-Modell für militärische Anwendungen entwickelt. Die Arbeit, im Juni 2024 veröffentlicht, beschreibt detailliert die Anpassung des Llama 2 13B-Modells für Aufgaben wie die Sammlung und Verarbeitung von Informationen sowie die Unterstützung in operativen Entscheidungsprozessen. Diese KI-Entwicklung, die auf einem öffentlich zugänglichen Modell basiert, wird zurzeit kontrovers diskutiert und wirft zentrale Fragen zur militärischen Nutzung von Open-Source-KI auf.

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Blog-Beitrag: Open Source AI Definition 1.0 – Ein Standard gegen „Open-Washing“

Die kürzlich von der Open Source Initiative (OSI) veröffentlichte „Open Source AI Definition 1.0“ (OSAID) sorgt für klare Regeln im Bereich der „Open Source AI“. Die Definition gibt erstmals eine klare Orientierung, welche Anforderungen ein KI-System erfüllen muss, um als wirklich „offen“ zu gelten – also insbesondere transparent, modifizierbar und zugänglich für die Öffentlichkeit. Ich habe in meinem Blog zum Softwarerecht dazu ein paar Zeilen geschrieben:

Hintergrund: Die OSAID fordert in der nun vorgestellten Definition, dass eine Open Source KI sowohl in ihrer Nutzung, ihrer Funktionsweise und Modifizierbarkeit als auch in der Weitergabe offengelegt wird. Diese Offenheit setzt eine detaillierte Bereitstellung von Dateninformationen, Quellcode und Parametern voraus, sodass Fachleute die Modelle nachvollziehen und verändern können. Diese Definition ist ein wichtiger Schritt, doch bereits jetzt mehren sich auch kritische Stimmen.

Der Grund? Viele große KI-Anbieter, darunter Meta oder Elon Musks Grok, vermarkten ihre Systeme zwar als „open“, ohne jedoch allen Anforderungen an Transparenz und Zugang zu genügen. Hier spricht man von „Open-Washing“ – dem Marketing mit vermeintlicher Offenheit, während hinter den Kulissen Zugänge beschränkt bleiben. Dies erinnert an bekannte Formen des „KI-Washing“ und könnte langfristig den Wettbewerb verzerren. Ein spannender Aspekt dabei ist, wie die Definition auf urheberrechtliche Fragen wirkt: Urheberrechtlich geschützte Trainingsdaten und fehlende Klarheit über deren Nutzung sorgen schon jetzt für Konflikte, die durch die OSAID nur noch präsenter werden dürften.

Mein kurzer Beitrag zur „Open Source AI Definition 1.0“ wendet sich an alle, die sich im Bereich KI und Open Source engagieren oder sich über die neue Definition und ihre kritische Bewertung informieren wollen. Das Ganze ist am Ende von juristischer Bedeutung, denn im Kern können Verstöße im KI-Washing letztlich im Grunde auch wettbewerbsrechtlich verfolgt werden.