Das Landgericht München I (37 O 11673/14 und 37 O 11843/14) hat zwei Klagen deutscher Medienunternehmen (Klägerinnen) gegen die Anbieter eines Werbeblockers (Beklagten) abgewiesen.
Streitgegenständlich war ein Software-Programm, das der Nutzer im Internet kostenlos herunterladen kann. Es blockiert die Anzeige von Werbung im Internet. Internetseitenbetreiber können sich allerdings gegenüber den Beklagten vertraglich zur Einhaltung bestimmter Kriterien für sog. akzeptable Werbung verpflichten, so dass deren Webseiten über sog. Weiße Listen freigeschaltet werden und dort Werbung trotz aktivierten Werbeblockers erscheint. Für dieses Whitelisting fordern die Beklagten von ihren Vertragspartnern teilweise ein umsatzabhängiges Entgelt.
IT-Recht: Kein Verbot von Werbeblocker-Software weiterlesen
