Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Welt und hat auch im Gesundheitswesen ein enormes Potenzial. Der Bericht der OECD „Collective Action for Responsible AI in Health“ bietet einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen, Chancen und Herausforderungen von KI im Gesundheitsbereich. Ziel des Berichts ist es, politische Entscheidungsträger dabei zu unterstützen, verantwortungsvolle KI-Strategien zu entwickeln, die die Gesundheitsversorgung verbessern und gleichzeitig ethische und sicherheitstechnische Bedenken adressieren.
Kollektives Handeln für verantwortungsvolle KI im Gesundheitswesen weiterlesenSchlagwort: Non Disclosure Agreement
Generative Künstliche Intelligenz im Finanzwesen
Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren zu bedeutenden Fortschritten in verschiedenen Bereichen geführt, einschließlich des Finanzwesens. Besonders bemerkenswert ist die Entstehung generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI), die Inhalte wie Texte, Bilder und sogar Audio erzeugen kann.
Das OECD-Papier “Generative Artificial Intelligence in Finance” beleuchtet die Anwendungsmöglichkeiten von GenAI im Finanzsektor, analysiert die damit verbundenen Risiken und diskutiert politische Implikationen. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Punkte des Berichts vorgestellt.
Generative Künstliche Intelligenz im Finanzwesen weiterlesenErläuterndes OECD-Papier zur aktualisierten OECD-Definition eines KI-Systems
Mit der rasanten Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) und ihrer wachsenden Bedeutung in verschiedenen Bereichen hat die OECD ihre Definition eines KI-Systems aktualisiert.
Das Papier „Explanatory Memorandum on the Updated OECD Definition of an AI System“, veröffentlicht im März 2024, erläutert die Änderungen und bietet eine detaillierte technische Hintergrundinformation zur neuen Definition. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte der Denkschrift zusammen und beleuchtet die Bedeutung der neuen Definition für die Praxis.
Erläuterndes OECD-Papier zur aktualisierten OECD-Definition eines KI-Systems weiterlesenUnterstützung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsmarkt durch KI
Die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt bleibt eine große Herausforderung. Laut einem aktuellen OECD-Bericht ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung in den OECD-Ländern 2,3 Mal höher als die von Menschen ohne Behinderung. Zudem liegt die Beschäftigungsquote um 27 Prozentpunkte niedriger.
In diesem Beitrag wird das OECD-Papier “Using AI to Support People with Disability in the Labour Market” vorgestellt, das die Chancen und Risiken der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung untersucht.
Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsmarkt durch KI weiterlesenOECD-Papier über gemeinsame Leitlinien zur Förderung der Interoperabilität im KI-Risikomanagement
Die rasante Entwicklung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bringen immense Vorteile, aber auch erhebliche Risiken mit sich. Um diese Risiken zu managen und vertrauenswürdige KI-Systeme zu entwickeln, ist ein kohärentes Risikomanagement unerlässlich.
Das OECD-Papier „Common Guideposts to Promote Interoperability in AI Risk Management“, veröffentlicht im November 2023, bietet eine umfassende Analyse der Gemeinsamkeiten und Unterschiede führender Risikomanagement-Rahmenwerke für KI. Ziel ist es, eine gemeinsame Grundlage zu schaffen, um die Interoperabilität dieser Rahmenwerke zu fördern und die Effizienz zu steigern.
OECD-Papier über gemeinsame Leitlinien zur Förderung der Interoperabilität im KI-Risikomanagement weiterlesenRücktritt von Software-Projekt wegen Dokumentationsmängeln
Das Landgericht Bonn, 10 O 296/19, hatte sich mit der Frage zu befassen, wie zu verfahren ist, wenn eine agile Softwareentwicklung scheitert und das Projekt trotz bereits erbrachter Leistungen abgebrochen werden soll. In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist. Das Landgericht kam in diesem Fall zu dem Schluss, dass der Kläger durch den erklärten Rücktritt nicht von dem gesamten Vertrag zurücktreten und Rückabwicklung auch hinsichtlich der bereits erbrachten und vergüteten Teilleistungen (Inkrements) verlangen konnte.
Rücktritt von Software-Projekt wegen Dokumentationsmängeln weiterlesenPflichten bei Überlassung von Standardsoftware
Das OLG München (20 U 3236/22 e) hatte Gelegenheit, sich anlässlich der fristlosen Kündigung eines Software- und Lizenzabonnements zu den Pflichten eines Anbieters von Standardsoftware zu äußern.
Pflichten bei Überlassung von Standardsoftware weiterlesenSoftware-Escrow
Software-Escrow, oft auch als Quellcode-Hinterlegung bezeichnet, ist ein wichtiger Aspekt im IT-Recht, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, vor allem in Geschäftsbeziehungen, bei denen die langfristige Verfügbarkeit und Wartung von Software kritisch ist. Dieser Blog-Beitrag zielt darauf ab, die Grundzüge und rechtlichen Rahmenbedingungen von Software-Escrow verständlich darzulegen.
Software-Escrow weiterlesenSoftwareentwicklung unter IT-rechtlicher Betrachtung
Bei der Entwicklung von Software (“Softwareentwicklung”) und deren kommerzieller Nutzung sind einige rechtliche Aspekte zu beachten, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.
In den letzten Jahren meiner Tätigkeit haben sich dabei immer wieder die gleichen Baustellen herauskristallisiert, die von den Softwareentwicklern teils unterschätzt, teils ignoriert werden. Dabei leidet die hiesige IT-Startup-Branche unter etwas, was im Ausland in dieser krassen Form seltener zu beobachten ist: die völlige Verweigerung juristischen Beistands. Die Vorstellung, im Budget einen festen Anteil für laufende Rechtsberatungskosten einzuplanen, überfordert viele – und führt am Ende zu unnötigen Mehrkosten.
Softwareentwicklung unter IT-rechtlicher Betrachtung weiterlesenDatenschutzkonforme Nutzung von Echtdaten zu Testzwecken im IT-System
Ungetestete Software ist nichts wert – soweit die Binsenweisheit. Gerade bei Weiterentwicklungen oder Fehlerbehebungen in Produktivumgebunden ist dabei nicht nur der Test nicht wegzudenken, sondern insbesondere muss man mit Echtdaten arbeiten.
Der Klassiker ist ein weiterentwickeltes Kundensupport-System, auf das umgestellt werden soll. Hier wird man im Regelfall mit bereits vorhandenen Kundendatensätzen (auszugsweise) erste Testläufe vornehmen. Doch: Ist das datenschutzrechtlich zulässig? Diese Frage war bisher umstritten, wurde vom EUGH nun aber – durchaus zufriedenstellend – in einer groben Skizzierung beantwortet.
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