Anforderungen an Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr bei Titel für Computerspielen: Die wirtschaftliche Bedeutung von Computerspielen als Kulturgüter und Handelsobjekte stellt das Kennzeichenrecht regelmäßig vor neue Herausforderungen. Der rechtliche Schutz von Spieltiteln, insbesondere gegen Nachahmung oder marktschädliche Anlehnung, wirft dabei komplexe und spannende Abgrenzungsfragen auf.
In einer aktuellen Entscheidung (LG Hamburg, Urt. v. 03.07.2025 – 327 O 298/24) befasst sich nun das Landgericht Hamburg mit dem Umfang und der Priorität eines Werktitelrechts an einem Computerspiel. Im Zentrum steht die Frage, ob der Titel „RAFT“, unter dem die Klägerin seit Ende 2016 ein Open-World-Survival-Spiel vertreibt, gegenüber später erschienenen Handyspielen mit ähnlichen Bezeichnungen schutzfähig ist. Die Entscheidung bietet eine instruktive dogmatische Klärung zu Voraussetzungen und Reichweite des Titelschutzes bei Softwareprodukten.
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