Kategorie: Urheberrecht
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Schutz von KI
Kann künstliche Intelligenz als solche rechtlich geschützt werden? Die Frage ist keineswegs trivial – und von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung: Die rechtliche Problematik und Notwendigkeit des Schutzes von Datensätzen in diesem Zusammenhang liegt auf der Hand. In einer digitalisierten Wirtschaft, in der Daten zunehmend als wertvolles Wirtschaftsgut betrachtet werden, ist der rechtliche Schutz z.B. von Datenbeständen,…
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Zustimmungspflichtige Nutzung bei Einsatz von Software im Cloud-Computing?
Das OLG Frankfurt (11 U 36/18) hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Vervielfältigung i.S.d. § 69c Nr. 1 UrhG auch dann vorliegt, wenn die Nutzung einer Software im Wege des Cloud Computing zu einer (technischen) Vervielfältigung nicht auf Rechnern im Bereich des Nutzers, sondern auf fremden Servern führt, die sich im Einflussbereich des…
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Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines Computerprogramms
Das OLG Frankfurt (11 U 36/18) hatte Gelegenheit, sich zu der Frage zu äußern, wann ein Computerprogramm urheberrechtlich schutzfähig ist, was das Vorliegen eines individuellen Werks in dem Sinne voraussetzt, dass es das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung seines Urhebers ist (§ 69a Abs. 3 UrhG).
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Gebrauchte Software: Beweislast bei wettbewerbswidriger Bewerbung von Produktschlüsseln
Die Unrichtigkeit einer beanstandeten Werbeaussage ist eine anspruchsbegründende Tatsache, die grundsätzlich vom Anspruchsteller zu beweisen ist. Vor dem Hintergrund des Art. 7 der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung können dem Kläger jedoch Darlegungs- und Beweiserleichterungen zugute kommen, soweit es sich um Tatsachen handelt, die in den Verantwortungsbereich des Werbenden fallen.
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Urheberrechtlicher Schutz von Software
Urheberrechtlicher Schutz von Software: Entsprechend § 69a Abs. 3 UrhG wird eine Software („Computerprogramme´“) urheberrechtlich geschützt, wenn sie insoweit ein individuelles Werk darstellt, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers ist. Doch wann genau besteht ein Urheberrechtlicher Schutz von Software?
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BGH: Einsichtsrecht in Software-Quelltext bei vermuteter Urheberrechtsverletzung
Wer als Rechteinhaber Urheberrechte an einer Software hat und sich mit einer vermeintlichen Rechtsverletzung konfrontiert sieht, kann zur Klärung, ob wirklich eine Rechtsverletzung vorliegt, Einblick in den Quelltext der Software des Verletzers nehmen. Dies im Zuge eines „Besichtigungsrechts“, das im BGB seit jeher im Sachenrecht existiert. Dabei stellt sich die Frage, wie die Einsichtnahme in…
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Miturheberschaft an einem Computerprogramm
Urheber der Software ist (nur) derjenige, der bestimmte von ihm selbst entwickelte oder ihm von dritter Seite vorgegebene Aufgabenstellungen in ein Computerprogramm umsetzt. Es lohnt sich, hierzu einige Fragen genauer zu Betrachten.
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Verkündungstermin des BGH zur urheberrechtlichen Zulässigkeit einer „Cheat-Software“
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (I ZR 157/21) hat über Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz wegen des Vertriebs von Software zu entscheiden, die dem Nutzer das Manipulieren des auf einer Spielkonsole ablaufenden Programms ermöglicht. Hinweis: Die Entscheidung wird für die rechtliche Zulässigkeit von Cheat-Software erhebliche Auswirkung haben, deswegen…
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Urheberrechtsverletzung beim Debugging von Software
Dass schon das schlichte Debuggen einer Software zu einer Urheberrechtsverletzung führen hat das Landgericht Köln, 14 O 38/19, entschieden. Dabei führt das LG aus, dass bereits vor dem eigentlichen Vorgang des Debuggens die Vervielfältigung eintritt: Dies geht denknotwendig mit einem Hochladen in den Arbeitsspeicher und Grafikspeicher des Endgerätes einher. Damit aber ist die Client-Software einschließlich…
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Urheberrechtliche zulässigkeit von Cheat-Software (OLG HH)
Beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (5 U 23/12) ging es um die Zulässigkeit des Angebots von „Software-Ergänzungsprodukten für die PlayStationPortable“. Was sperrig klingt ist ein klassisches Cheat-Produkt, wobei sich dann die Frage stellt, ob dies urheberrechtlich zulässig ist – und ob der Rechteinhaberin Unterlassungsansprüche zustehen: Diese Softwareprodukte funktionierten ausschließlich mit den Originalspielen der Klägerin. Die Ausführung…