Der Begriff „KI-Washing“ (auch als „AI-Washing“ bekannt) bezeichnet eine Praxis, bei der Unternehmen und Organisationen ihre Produkte, Dienstleistungen oder Projekte als künstliche Intelligenz (KI) bezeichnen oder vermarkten, obwohl diese Bezeichnung entweder irreführend oder stark übertrieben ist. Dabei zeigt sich, dass eine handfeste Strafbarkeit bei übertriebener Bewerbung von KI-Produkten im Zuge des KI-Washing im Raum stehen kann.
KI-Washing weiterlesenSchlagwort: Beschlagnahme
Urheberrechtlicher Schutz von Software
Urheberrechtlicher Schutz von Software: Entsprechend § 69a Abs. 3 UrhG wird eine Software („Computerprogramme´“) urheberrechtlich geschützt, wenn sie insoweit ein individuelles Werk darstellt, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers ist. Doch wann genau besteht ein Urheberrechtlicher Schutz von Software?
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