Die rechtliche und steuerliche Behandlung von Software und den damit verbundenen Implementierungs- und Einführungskosten ist ein zentraler Punkt des Unternehmensrechts. Das Urteil des Finanzgerichts München vom 4. Februar 2021 (Az. 10 K 3084/19) bietet dazu wichtige Einblicke. Es thematisiert die Frage, wie Aufwendungen für die Einführung und Implementierung von Software bilanziell und steuerlich zu behandeln sind. Dabei werden grundlegende Begriffe wie Anschaffungskosten, Nutzungsrechte und immaterielle Wirtschaftsgüter erörtert.
Entscheidende Fragen der Bilanzierung und Aktivierung bei Software weiterlesenSchlagwort: Bilanz
Standardsoftware als Ware
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 28. Oktober 2008 in der Entscheidung IX R 23/08 klargestellt, dass Standardsoftware, die auf einem Datenträger gespeichert ist, als bewegliche Sache und damit als “Ware” im Sinne des § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG anzusehen ist. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Verlusten aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die sich mit der Entwicklung und dem Vertrieb von Standardsoftware beschäftigen.
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