Gewährleistungsrecht bei KI-Systemen: Worauf Unternehmen achten sollten

Unternehmen, die ihre Prozesse optimieren, Entscheidungen fundierter treffen oder innovative Geschäftsmodelle entwickeln wollen, setzen bekanntlich zunehmend auf KI-Systeme. Doch mit den technologischen Chancen gehen auch erhebliche rechtliche Herausforderungen einher, insbesondere im Hinblick auf das Gewährleistungsrecht. Wer ein KI-System für sein Unternehmen erwerben oder auf Plattformen wie Azure oder AWS ein eigenes neuronales Netz trainieren möchte, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig prüfen.

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Vertragliche Auswirkungen behördlicher Warnung vor Virenschutzsoftware

Das BSI warnte vor dem Einsatz von Kaspersky-Virenschutz-Software – doch welche vertraglichen Auswirkungen hat diese Warnung auf laufende Verträge? Eine Antwort liegt nun bei

Das Landgericht München I hat am 13. Dezember 2023 im Urteil (Az. 29 O 1152/23) zentrale Fragen zur mietvertraglichen Überlassung von Software, zur Definition von Mängeln bei Software, zur Auswirkung von öffentlich-rechtlichen Sanktionen auf die Nutzung von Software und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage behandelt. Das Urteil bietet eine erstmalige umfassende rechtliche Analyse und Argumentation zu diesen komplexen Themen.

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Softwareerstellungsvertrag: Vertrag über die Erstellung von Software

Ein Softwareerstellungsvertrag regelt die Beziehungen und Verpflichtungen zwischen einem Auftraggeber, der Software entwickeln lassen möchte, und einem Softwareentwickler oder einem Softwareentwicklungsunternehmen festlegt.

Der Kern eines solchen Vertrags besteht darin, die Spezifikationen und Anforderungen der zu entwickelnden Software genau zu definieren, um sicherzustellen, dass das Endprodukt den Erwartungen des Auftraggebers entspricht. In der Praxis wird genau dieser Teil aber gescheut, zum einen weil es nicht praktikabel erscheint, da Anforderungen ohnehin immer einem Wandel unterliegen; zum anderen, weil man vor der Arbeit zurückschrickt, die hier anfällt.

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Haftung für Chatbot?

Haften Unternehmen für Auskünfte, die ein Ihnen installierter Chatbot gibt? Nachdem in Kanada eine Airline zum Schadensersatz auf Grund einer falschen Chatbot-Auskunft verurteilt wurde, stellt sich die Frage, ob so etwas in Deutschland denkbar ist. Und tatsächlich ist schon zu lesen, dass „vermutlich auch deutsche Gerichte nicht anders entscheiden würden“ (so in BC 2024, 95). Doch bei genauem Blick fragt sich: Auf welcher Rechtsgrundlage soll das geschehen.

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Aktualisierungspflicht für Software

Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen („Updatepflicht“) bei Software: Seit dem 1.1.22 haben wir ein EU-weit normiertes Verbraucher-Softwarerecht. Mit diesem Softwarerecht kommt ein besonderes Novum: die gesetzliche Vorgabe einer Updatepflicht für Software.

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Neues Kaufrecht: Sicherheit als Mangel

Es tut sich etwas im Vertragsrecht in Sachen Sicherheit – zukünftig wird die Sicherheit ein zentrales Element sein bei der Frage, ob ein Mangel vorliegt, gleich ob Software (jedenfalls gegenüber Verbrauchern) oder Kaufgegenstand.

Denn: Mit dem neuen Kaufrecht zum 1.1.2022 ändert sich auch die Frage, wann ein Sachmangel vorliegt. Zum einen versucht der Gesetzgeber zwar am einheitlichen Sachmangel-Begriff festzuhalten – zum anderen aber gibt es ab dem 1.1.22 dann an drei verschiedenen Stellen einen unterschiedlichen Begriff des Sachmangels.

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Neues Kaufrecht und Softwarerecht 2022

Sind Ihre Verträge bereit für das nächste Jahrzehnt? Es ist ohnehin schon erschreckend, wie wenig Mühe sich Unternehmen mit Ihren Verträgen machen: Dabei beruhen hierauf doch sämtliche erzielten Umsätze.

Und nun kommt auch noch etwas ganz Neues: Von der „größten Reform des Schuldrechts seit zwei Jahrzehnten“ spricht der Beck-Verlag zu Recht zur Neuauflage des Grüneberg-BGB-Kommentars (vormals Palandt). Die Umsetzung von Digitale-Inhalte-RL, Warenkauf-Richtlinie und des Gesetzes für faire Verbraucherverträge bringen weitreichende Änderungen, die man im kaufmännischen und vertragsrechtlichen Alltag ab dem 1.1.22 kennen muss. Weitreichende Änderungen im Kaufrecht und AGB-Recht werden die Arbeit der nächsten Jahre prägen, besonders für jeden, der mit der Überlassung digitaler Produkte zu tun hat oder der mit dem An- oder Verkauf sein Geld verdient.

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Software: Anspruch auf Übergabe von Quelltext

Besteht ein Anspruch auf Überlassung des Quelltextes: In seiner bisher wohl einzigen Entscheidung zur Frage, ob bei einer im Rahmen eines Werkvertrages erstellten Software der Quelltext zu überlassen ist, hat sich der Bundesgerichtshof (X ZR 129/01) differenziert geäußert.

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Gewährleistung beim Werkvertrag: Darlegungslast bei Softwaremängeln

Der Bundesgerichtshof (VII ZR 276/13) konnte sich zur Darlegungslast bei Softwaremängeln äussern und festhalten, dass die Anforderungen hier nicht überspannt werden dürfen:
Der Besteller genügt seiner Darlegungslast, wenn er Mangelerscheinungen, die er der fehlerhaften Leistung des Unternehmers zuordnet, genau bezeichnet. Zu den Ursachen der Mangelerscheinung muss der Besteller nicht vortragen. Ob die Ursachen der Mangelerscheinung tatsächlich in einer vertragswidrigen Beschaffenheit der Leistung des Unternehmers zu suchen sind, ist Gegenstand des Beweises und nicht des Sachvortrags (BGH, Urteil vom 17. Januar 2002 – VII ZR 488/00, BauR 2002, 784, 785 = NZBau 2002, 335 m.w.N.).

Einordnung eines Vertrages über die Überlassung einer Software

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 26. Juni 2014 im Beschluss (Az. 19 U 17/14) die rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Überlassung einer Software behandelt. Der Beschluss befasst sich mit der Frage, ob die fortgesetzte Nutzung einer Software ohne formelle Vertragsverlängerung zu einem stillschweigenden Vertragsverhältnis führt und welche rechtlichen Ansprüche sich daraus ergeben.

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