Open Source Software und Recht

Open Source Software (OSS) ist längst ein Rückgrat moderner Softwareentwicklung und digitaler Infrastruktur. Unternehmen, Start-ups und Behörden bauen mit Selbstverständlichkeit auf Frameworks, Bibliotheken und Systemkomponenten auf, deren Quellcode öffentlich zugänglich ist. Doch mit der technischen Freiheit geht eine rechtliche Verantwortung einher, die oft unterschätzt wird. Wer Open Source nutzt – sei es zur internen Entwicklung oder in kommerziellen Produkten –, betritt ein komplexes Feld aus Urheberrecht, Lizenzrecht und Vertragsgestaltung.

Im Folgenden geht es mir um einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte rund um Open Source Software – mit dem Ziel, Entscheidern und Entwicklern Orientierung zu geben und typische Risiken zu vermeiden. Dabei schreibe ich selbst seit Jahrzehnten zu dem Thema.

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EUGH zum Erfüllungsort im Softwarerecht: Zuständigkeitsfragen und europarechtliche Konsequenzen

Die Bestimmung des Erfüllungsorts spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, welches Gericht für einen grenzüberschreitenden Vertrag zuständig ist. Gerade im Bereich des Softwarerechts, wo digitale Dienstleistungen oftmals länderübergreifend erbracht werden, führt die gerichtliche Zuständigkeit regelmäßig zu Streitigkeiten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 28. November 2024 in der Rechtssache C-526/23 (VariusSystems digital solutions GmbH gegen GR, Inhaberin des Unternehmens B & G) diese Problematik aufgegriffen und zur Auslegung von Art. 7 Nr. 1 Buchst. b der Brüssel-Ia-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) Stellung genommen.

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Auswirkungen des Data Act auf Softwareentwicklung und Softwareangebote

Der Data Act (DA) zielt bekanntlich darauf ab, den Zugang zu und die Nutzung von Daten in der EU durch klare rechtliche Rahmenbedingungen zu regeln – dabei werden einige spezifische Regelungen zu Software getroffen, die bislang im öffentlichen Diskurs untergehen. Wobei der Data Act speziell bei den Regeln zum Cloud Switching alle Unternehmen betrifft, es gibt hier keine Ausnahme für KMU!

So fokussiert sich der Data Act zum einen auf Datenportabilität, Interoperabilität und die Förderung eines fairen Wettbewerbs, was reflexartig spürbare Auswirkungen auf Softwareentwicklung und Softwareangebote hat, vornehmlich in Bereichen wie Software-as-a-Service (SaaS) und Cloud-Computing. Daneben werden ausdrückliche Regelungen zu Smart Contracts getroffen. Und Cybercrime kommt auch nicht zu kurz.

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Künstliche Intelligenz und Vertragsrecht

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist eine der treibenden Kräfte der digitalen Transformation und ist in jedem größeren Unternehmen ein Thema. Doch wie so oft bei Technik geht es auch hier schnell nach dem Prinzip “erst mal machen”, vor allem weil man den Anschluss nicht verlieren möchte – da werden grundlegende Fragen zum Vertragsrecht schnell aus dem Blick verloren. Im Folgenden geht es um die wichtigsten vertraglichen Herausforderungen mit dem Versuch praxisorientierter Impulse für Softwareentwickler und das Management.

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Lokale KI-Lösungen als starke Nischenprodukte?

Im aktuellen Spiegel-Artikel „Microsoft: Wie der Tech-Konzern so mächtig wurde – und noch mächtiger wird“ wird die immense Macht und Dominanz von Microsoft in der modernen digitalen Welt und die weitreichende Abhängigkeit beleuchtet, die sowohl Unternehmen als auch Staaten von den Technologien des Tech-Giganten haben. Der Artikel zeigt auf, dass Microsoft, einst durch Windows und Office bekannt, heute mit seiner Cloud-Plattform und KI-Lösungen tief in vielen Lebensbereichen verankert ist – von Schulen über Behörden bis hin zur Landwirtschaft.

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Softwareerstellungsvertrag: Vertrag über die Erstellung von Software

Ein Softwareerstellungsvertrag regelt die Beziehungen und Verpflichtungen zwischen einem Auftraggeber, der Software entwickeln lassen möchte, und einem Softwareentwickler oder einem Softwareentwicklungsunternehmen festlegt.

Der Kern eines solchen Vertrags besteht darin, die Spezifikationen und Anforderungen der zu entwickelnden Software genau zu definieren, um sicherzustellen, dass das Endprodukt den Erwartungen des Auftraggebers entspricht. In der Praxis wird genau dieser Teil aber gescheut, zum einen weil es nicht praktikabel erscheint, da Anforderungen ohnehin immer einem Wandel unterliegen; zum anderen, weil man vor der Arbeit zurückschrickt, die hier anfällt.

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Rechtliche Besonderheiten bei Software as a Service (SaaS) Verträgen- speziell KIaaS

Im digitalen Zeitalter, in dem Cloud-Dienste zunehmend an Bedeutung gewinnen, stellt Software as a Service (SaaS) eine bedeutende Facette dar. Im Folgenden geht es um die rechtlichen Nuancen, die sowohl Anbieter als auch Nutzer von SaaS-Lösungen beachten sollten, speziell mit Blick auf “KI as a Service” (KIaaS).

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Neues Kaufrecht und Softwarerecht 2022

Sind Ihre Verträge bereit für das nächste Jahrzehnt? Es ist ohnehin schon erschreckend, wie wenig Mühe sich Unternehmen mit Ihren Verträgen machen: Dabei beruhen hierauf doch sämtliche erzielten Umsätze.

Und nun kommt auch noch etwas ganz Neues: Von der “größten Reform des Schuldrechts seit zwei Jahrzehnten” spricht der Beck-Verlag zu Recht zur Neuauflage des Grüneberg-BGB-Kommentars (vormals Palandt). Die Umsetzung von Digitale-Inhalte-RL, Warenkauf-Richtlinie und des Gesetzes für faire Verbraucherverträge bringen weitreichende Änderungen, die man im kaufmännischen und vertragsrechtlichen Alltag ab dem 1.1.22 kennen muss. Weitreichende Änderungen im Kaufrecht und AGB-Recht werden die Arbeit der nächsten Jahre prägen, besonders für jeden, der mit der Überlassung digitaler Produkte zu tun hat oder der mit dem An- oder Verkauf sein Geld verdient.

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