Kein WLAN: Anfechtung von Softwareüberlassungsvertrag wegen Irrtums

Digitale Vertragsbeziehungen, insbesondere im Bereich der Softwareüberlassung, zeichnen sich durch Komplexität, Standardisierung und hohe Informationsasymmetrie aus. Der Nutzer verlässt sich auf die technische Funktionalität, während der Anbieter seine Leistung präzise umrissen wissen will.

Kommt es zu Missverständnissen über technische Voraussetzungen, stellt sich schnell die Frage, ob das Rechtsgeschäft Bestand hat – oder ob ein Irrtum vorliegt, der zur Anfechtung berechtigt. Zwei Entscheidungen – das Urteil des LG Kleve (1 O 166/22) und der Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf (10 U 70/23) – zeigen eindrucksvoll, wie diese dogmatischen Fragen in der rechtlichen Praxis konkretisiert werden.

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EUGH zum Erfüllungsort im Softwarerecht: Zuständigkeitsfragen und europarechtliche Konsequenzen

Die Bestimmung des Erfüllungsorts spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, welches Gericht für einen grenzüberschreitenden Vertrag zuständig ist. Gerade im Bereich des Softwarerechts, wo digitale Dienstleistungen oftmals länderübergreifend erbracht werden, führt die gerichtliche Zuständigkeit regelmäßig zu Streitigkeiten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 28. November 2024 in der Rechtssache C-526/23 (VariusSystems digital solutions GmbH gegen GR, Inhaberin des Unternehmens B & G) diese Problematik aufgegriffen und zur Auslegung von Art. 7 Nr. 1 Buchst. b der Brüssel-Ia-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) Stellung genommen.

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Softwareprojekte zwischen Werk- und Dienstvertrag

In einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 10 U 201/22) vom 19. Dezember 2024 ging es um einen zentralen Konflikt bei IT-Dienstleistungen: die Abgrenzung zwischen einem Werk- und einem Dienstvertrag. Dabei ging es um die Entwicklung von Schnittstellen innerhalb eines größeren Softwareprojekts und die Frage, ob der Anbieter für einen konkreten Erfolg oder lediglich für ein sorgfältiges Tätigwerden haftet. Diese Entscheidung ist für Unternehmen von erheblicher Relevanz, da sie Leitlinien für die Vertragsgestaltung und die rechtliche Absicherung bei Softwareprojekten liefert.

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Urheberrechtliche Relevanz der Aufnahme eines Fotos in einen KI-Trainingsdatensatz

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg (LG Hamburg, Urteil vom 27.09.2024 – 310 O 227/23) beschäftigt sich mit einer urheberrechtlichen Streitigkeit im Kontext der Nutzung eines Bildes in einem für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellten Datensatz.

Es gilt: Die Aufnahme eines urheberrechtlich geschützten Fotos in einen Trainingsdatensatz für KI-Systeme stellt eine Vervielfältigung dar und benötigt daher grundsätzlich die Zustimmung des Urhebers

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Generalanwalt beim EUGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software

Der Generalanwalt beim EUGH konnte nun endlich seine Stellungnahme abgeben zu der Frage, ob eine Cheat-Software urheberrechtlich zulässig ist (EUGH, C‑159/23). Der Fall ist extrem spannend und wird deutliche Auswirkungen auf die Spielebranche haben.

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Sittenwidrige Investitionen in Kryptowährungen?

In einer beachtlichen Entscheidung vom 21. Dezember 2023, Aktenzeichen 24 U 95/23, hat das Oberlandesgericht Köln sich mit den juristischen Komplikationen rund um Investitionen in Kryptowährungen auseinandergesetzt. Der Fall betraf nicht nur die straf- und zivilrechtliche Beurteilung einer fehlerhaften Anlageberatung, sondern berührte auch tiefgreifende Fragen des Finanzmarktrechts.

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Urheberrechtlicher Schutz von Videospielen

Wann sind Videospiele bzw. Computerspiele urheberrechtlich geschützt: Im Mittelpunkt eines urheberrechtlichen Streits vor dem Landgericht Köln (14 O 441/23; 11. Januar 2024) stand ein Rechtsstreit zwischen zwei Videospiel-Entwicklern. Die Klägerin, ein Entwickler eines populären „Idle Game“-Rennspiels, behauptet, ihr Spielkonzept sei von der Beklagten kopiert worden.

Das Spiel der Klägerin zeichnet sich durch ein spezielles Konzept aus: Vor Rennen werden Spielfiguren trainiert und ausgestattet, die Rennen selbst laufen ohne Spielerintervention ab. Besondere Elemente des Spiels sind unterschiedliche Terrains, Trainingsmöglichkeiten, und eine spezifische Benutzeroberfläche.

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Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg zum Einsatz von KI-Systemen wie ChatGPT im Arbeitsumfeld

Rechtsstreit um KI-Nutzung in der Arbeitswelt: In einem bemerkenswerten Beschluss (Aktenzeichen 24 BVGa 1/24) vom 16. Januar 2024 hat das Arbeitsgericht Hamburg eine Entscheidung zur Nutzung von künstlicher Intelligenz, speziell von Systemen wie ChatGPT, am Arbeitsplatz getroffen. Der Fall wirft ein Licht auf die rechtlichen Herausforderungen und Auswirkungen der KI-Nutzung in der Arbeitswelt.

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KI-Haftungsrichtlinie: Richtlinie zur KI-Haftung

Richtlinie zur KI-Haftung (“KI-Haftungsrichtlinie”): Der Entwurf für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (KI-Haftung) zielt darauf ab, einheitliche Anforderungen für die Haftung bei Schäden, die durch KI-Systeme verursacht werden, zu schaffen.

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Rücktritt von Software-Projekt wegen Dokumentationsmängeln

Das Landgericht Bonn, 10 O 296/19, hatte sich mit der Frage zu befassen, wie zu verfahren ist, wenn eine agile Softwareentwicklung scheitert und das Projekt trotz bereits erbrachter Leistungen abgebrochen werden soll. In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist. Das Landgericht kam in diesem Fall zu dem Schluss, dass der Kläger durch den erklärten Rücktritt nicht von dem gesamten Vertrag zurücktreten und Rückabwicklung auch hinsichtlich der bereits erbrachten und vergüteten Teilleistungen (Inkrements) verlangen konnte.

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